Wir stärken die Inklusion

Vater und Sohn lächeln sich an und halten die Stirn nah aneinander.
© Unsplash

Wir stärken die Inklusion

Wir treten für eine inklusive Gesellschaft auf Basis der UN-Behindertenrechtskonvention ein, in der Menschen mit Behinderung ihre Fähigkeiten und Talente selbst einbringen können. Menschen mit Behinderungen haben ein Recht darauf, gleichberechtigt wohnen, lernen und arbeiten zu können und die Unterstützung zu wählen, die sie dafür brauchen. Unser Ziel ist eine inklusive Gesellschaft, die allen Menschen gleiche Rechte und Chancen garantiert. Die inklusive Gesellschaft ist den Bedürfnissen der Menschen zugewandt, sie passt sich diesen immer weiter und immer wieder neu an. Egal ob in der Schule, im Büro, Stadion oder Theater. Sie fördert alle Schüler*innen individuell und ermöglicht auch alten und nicht so beweglichen Menschen ein gutes Leben. Deshalb profitieren davon alle.

Eine inklusive Gesellschaft ist eine Gesellschaft, die niemanden ausgrenzt und alle Menschen vor Diskriminierung und Gewalt schützt.

Behinderte Menschen haben das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe und auf Schutz vor Diskriminierung in allen Bereichen der Gesellschaft – von ihrer eigenen Wohnung über öffentliche Verkehrsmittel bis hin zum Sportstadion oder Theater. Zu viele Barrieren verhindern das allerdings. Es gibt zu wenig Wohnungen, Geschäfte, Arztpraxen, Freizeitstätten und Verkehrsmittel, in denen Menschen mit einem Rollstuhl oder anderen Hilfsmitteln gut zurechtkommen. Auch Websites müssen für blinde und gehörlose Menschen nutzbar gemacht werden.

Wir wollen dafür sorgen, dass behinderte Menschen die Berufe ausüben können, die ihren Wünschen und Fähigkeiten entsprechen, und sie bei gleicher Qualifikation gleichberechtigt mit nicht behinderten Menschen eingestellt werden.

Wir wollen Schulen, in denen behinderte und nicht behinderte Kinder zusammen lernen und jedes Kind gemäß seinen Bedürfnissen und Talenten gefördert wird. Der Bund soll die Länder dabei unterstützen, Schulen inklusiv zu gestalten.

Wer Unterstützung wie Assistenz, Begleitung oder pädagogische Betreuung braucht, soll da unterstützt werden, wo sie oder er leben will, anstatt auf spezielle Einrichtungen verwiesen zu werden.

Zurzeit leben in Deutschland mehr als zehn Millionen behinderte Menschen. Durch den demografischen Wandel werden es immer mehr. Ihnen die gleiche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, ist ein Menschenrecht und Gebot der Gerechtigkeit.

Das haben wir vor: Für eine inklusive Gesellschaft

  • Betreiber*innen von Geschäften, kommerziellen Websites, Gaststätten, Hotels, Kinos usw. wollen wir mit einem Barrierefreiheits-Gesetz verpflichten, innerhalb eines realistischen Zeitraums Barrieren abzubauen. Waren und Dienstleistungen müssen genauso barrierefrei werden, wie die Orte, an denen sie angeboten werden. Dort, wo dies (noch) nicht möglich ist, sollen die Betreiber*innen ihre Angebote möglichst auf anderen Wegen zugänglich machen („angemessene Vorkehrungen“ treffen), etwa durch mobile Rampen oder Bring-Dienste.
  • Behinderte Menschen sollen die Assistenz, Hilfsmittel und andere Formen der Unterstützung, die sie benötigen, erhalten. Wir wollen allen Menschen die auf Teilhabeleistungen angewiesen sind, ein uneingeschränktes Wunsch- und Wahlrecht bei der Leistungsgestaltung garantieren. Die Leistungen müssen sich am Bedarf der behinderten Menschen orientieren und unabhängig von Einkommen und Vermögen erbracht werden.
  • Unter anderem durch eine Erhöhung der Bundesförderung soll der Anteil barrierefreier Wohnungen deutlich erhöht werden. Um selbstbestimmte Mobilität und selbstbestimmtes Wohnen zu ermöglichen, wollen wir außerdem die Städtebauförderung für inklusive Stadtquartiere stärken und die soziale Wohnraumförderung an Barrierefreiheit binden.
  • Wir wollen den Arbeitsmarkt inklusiv gestalten. Dafür sollen Arbeitsplätze an die Fähigkeiten und Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen angepasst werden. Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, wollen wir den Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt erleichtern. Das Budget für Arbeit (ein unbefristeter Lohnzuschuss) werden wir ausbauen und Menschen, die es nutzen, in der Arbeitslosenversicherung absichern. Wir wollen Arbeitgeber einfacher und transparenter fördern, die behinderte Menschen beschäftigen. Große Arbeitgeber, die deutlich weniger behinderte Menschen beschäftigen als vorgeschrieben, sollen eine höhere Ausgleichsabgabe zahlen, die wir in die Förderung inklusiver Beschäftigung investieren. Die Schwerbehindertenvertretungen wollen wir stärken.

Fragen und Antworten

Was bedeutet eine Pflicht zur Barrierefreiheit für die Wirtschaft?

Barrierefreie Produkte, Websites oder Dienstleistungen neu zu entwickeln, ist in der Regel nicht teurer als nicht barrierefreie. Auch bei Neubauten fallen die Mehrkosten in der Regel nicht ins Gewicht. Für bestehende Gebäude und Produkte muss und wird es Übergangsfristen geben. Können Barrieren im Einzelfall nicht abgebaut werden, sollen die Betreiber ihre Angebote im Rahmen des Möglichen auf anderen Wegen zugänglich machen („angemessene Vorkehrungen“ treffen). Mögliche Kosten werden bei der Beurteilung berücksichtigt. Solche „angemessenen Vorkehrungen“ können z.B. die Anschaffung einer mobilen Rampe oder das Angebot sein, Einkäufe einmal täglich zu den Kunden zu bringen.

Das Beispiel USA zeigt, dass Barrierefreiheit selbstverständlich sein kann, wenn der politische Wille da ist. Dort hat sich auch gezeigt, dass eine Verpflichtung der Wirtschaft sogar nutzen kann. Denn Barrierefreiheit bringt zusätzliche Kundschaft und kann Innovationsmotor sein. Aufzüge, Hörbücher und Spracheingaben zeigen, dass auch viele nichtbehinderten Menschen gerne barrierefreie Produkte nutzen.

Führt eine Ausweitung des Diskriminierungsschutzes nicht zu einer Klagewelle?

Schon als das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz eingeführt wurde, wurde eine Klagewelle befürchtet. Sie ist nicht eingetreten. Genauso wenig wird zu einer Klagewelle führen, den Schutz für alle Gruppen anzugleichen.

Wie stehen die Grünen zu spezialisierten Einrichtungen für behinderte Menschen?

Wir wollen behinderten Menschen echte Wahlfreiheit ermöglichen. Behinderte Menschen haben das gleiche Recht wie nicht behinderte Menschen, ihren Wohnort, ihre Schule oder ihren Arbeitsplatz frei zu wählen. Dieses Recht wird heute vielen vorenthalten, weil Gebäude nicht barrierefrei sind oder die benötigte Unterstützung nur in bestimmten Einrichtungen geleistet wird. Wir wollen das heutige Werkstattsystem zu einem System von Inklusionsunternehmen weiterentwickeln, in dem Menschen mit Behinderungen über die Inanspruchnahme von bedarfsgerechten Nachteilsausgleichen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mindestens auf Mindestlohnniveau ermöglicht wird. Wir werden Arbeitnehmer*innen-Rechte sicherstellen und fördern den Wechsel in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Tagesförderstätten wollen wir in diesen Prozess mit einbeziehen. Wenn ein Leben mit der benötigten Unterstützung außerhalb spezieller Einrichtungen möglich ist, werden weniger solcher Einrichtungen gebraucht

Was sagen die Grünen zum Bundesteilhabegesetz?

Unser Ziel ist es, das Bundesteilhabegesetz weiterzuentwickeln und Teilhabe zu garantieren – kein Zwang, Leistungen gegen den Willen der Betroffenen zusammen mit anderen in Anspruch zu nehmen („Poolen“), echtes Wunsch- und Wahlrecht, Leistungen unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Leistungsberechtigten und ein Bundesteilhabegeld. Anträge auf Teilhabeleistungen sollen einfach und unbürokratisch sein und Entscheidungen im Sinne der Menschen mit Behinderung schnell erfolgen.

Verwandte Themen